Mitgliedschaft

Wer kann Mitglied werden?

Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden, sofern sie bereit ist, den Verein in seiner Zweckbestimmung zu unterstützen und – als natürliche Person – die bürgerlichen Ehrenrechte besitzt. Die Mitgliedschaft von natürlichen und juristischen Personen, welche die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland nicht anerkennen, sie ablehnen oder ihr andere Prinzipien entgegenhalten, ist ausgeschlossen.

 

Wie werde ich Mitglied?

Die Mitgliedschaft ist schriftlich mittels Antragsformular zu beantragen. Der Aufnahmeantrag Minderjähriger bedarf der unter-schriftlichen Zustimmung der gesetzlichen Vertreter. Der Aufnahmeantrag juristischer Personen bedarf der unterschriftlichen Zustimmung des bzw. der gesetzlichen Vertreter des Antragstellers. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Bestätigung der Aufnahme durch den Vorstand.

 

Kleines Geld, große Leistung!

Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt

15 € für natürliche Personen, welche das 18. Lebensjahr mit Ablauf des 15. März noch nicht
vollendet haben.
30 € für natürlich Personen, welche das 18. Lebensjahr mit Ablauf des 15. März vollendet
haben.
60 € für juristische Personen. Dieser Beitrag beinhaltet den Bezug von dreien statt ansonsten
einem Exemplar der Vereinsschrift.

Weitere Informationen, auch zu den Vorteilen und Leistungen, finden Sie auf der Seite Mitgliedsbeitrag.

Wenn Sie Mitglied im Garnisonsverein werden möchten, laden Sie bitte das Antragsformular herunter und füllen es aus. Falls Sie keinen Drucker besitzen, senden wir Ihnen dieses auch gerne mit Informationsmaterial per Post zu. Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf der Seite Kontakt.

 

Download

Aufnahmeantrag für natürliche Personen (PDF, 0,1 MB)

Aufnahmeantrag für juristische Personen (PDF, 0,1 MB)