Mitgliedsbeitrag

Beitragsordung

Als jährlicher Mitgliedsbeitrag wird festgesetzt:

15 € für natürliche Personen, welche das 18. Lebensjahr mit Ablauf des 15. März noch nicht
vollendet haben.
30 € für natürlich Personen, welche das 18. Lebensjahr mit Ablauf des 15. März vollendet
haben.
60 € für juristische Personen. Dieser Beitrag beinhaltet den Bezug von dreien statt ansonsten
einem Exemplar der Vereinsschrift.

Der Mitgliedsbeitrag ist satzungsgemäß im Voraus spätestens bis zum 15. März eines jeden
Jahres zu entrichten. Ergänzend hierzu wird festgelegt:

Für das Jahr des Beitritts wird der Mitgliedsbeitrag entsprechend der Anzahl der nach Beginn
der Mitgliedschaft verbleibenden, vollen Kalendermonate erhoben. Diesen Beitrag hat das
Mitglied innerhalb von zehn Wochen nach Bestätigung der Mitgliedschaft durch die
Geschäftsführung zu entrichten.

Erläuterungen
Der Mitgliedsbeitrag beinhaltet den Erhalt einer Mitgliedsnadel, den kostenfreien Bezug der
Vereinsschrift, die kostenfreie Teilnahme am Garnisons-Grünkohlessen im Rahmen der
jährlichen Mitgliederversammlung sowie die Berechtigung, an den Veranstaltungen des
Vereins kostenfrei teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereins kostenfrei zu nutzen. Der
geplante Mitgliedsausweis soll zudem Schlüssel für die Gewährung von Boni durch regionale
Unternehmen werden.

Nach Mitteilung des Finanzamtes Waren kann der Mitgliedsbeitrag weder in Gänze noch in
Teilen eine steuermindernde Wirkung entfalten.

Beschlossen zu Demmin am 14.03.2015

Zur Beachtung:
Sofern Sie als „juristische Person“ eine Mitgliedschaft im Verein anstreben, nutzen Sie bitte
das hierfür vorgesehene Antragsformular. Dieses können Sie bei unserer Geschäftsstelle
telefonisch (0174 – 61 46 399) oder per E-Mail (garnisonsverein-dm@web.de) anfordern.